Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen

Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen
Allgemeine Informationen zur Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
Die Besonderheiten in der lebensphasenspezifischen Entwicklungs- und Psychodynamik von Kindern und Jugendlichen und den damit verbundenen spezifischen Techniken und Methoden in der Arbeit mit dieser Zielgruppe erfordern spezielle Fort- und Weiterbildung die den Richtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit aus 2014 entsprechen. Jene Psychotherapeuten die über diese Weiterbildungen verfügen sind als Kinder- und Jugendlichentherapeuten zertifiziert und werden in einer eigenen Liste geführt. 

Leiden Kinder oder Jugendliche, leiden Erwachsene im Umfeld häufig mit. Wichtige Bezugspersonen können daher auch in die Sitzungen eingeladen werden. In der Psychotherapie finden Kinder und Jugendliche einen geschützten Rahmen. Sie können ihre Probleme ansprechen, sich Gedanken machen, sich austauschen, aber auch ihre Fähigkeiten entdecken und neue Umgangsformen mit Schwierigkeiten erlernen.

Der Erstkontakt findet mit den Bezugsperson(en) ohne dem Kind oder Jugendlichen statt. Es geht in erster Linie um ein Kennenlernen und das Abstecken der (unterschiedlichen) Wünsche und Anforderungen. Beim zweiten Termin kommt das Kind oder der Jugendliche mit.  Je nach individuellem Bedarf werden Einzelsitzungen für das Kind/Jugendlichen und/oder Familientherapie und/oder begleitende Elterngespräche vereinbart.

 Häufige Probleme bei Kindern und Jugendlichen
  • Trennungsschwierigkeiten
  • Einnässen, Einkoten
  • Schlafschwierigkeiten
  • Schulprobleme (Leistungsverweigerung, Schulverweigerung, Schulangst, Mobbing)
  • Pubertätskrisen
  • familiäre Konflikte (z.B. Trennung oder Scheidung der Eltern)
  • Trauer
  • Ängste
  • aggressives Verhalten
  • psychosomatische Beschwerden (Bauchschmerzen, Kopfschmerzen etc.)
  • Essstörungen
  • Selbstverletzendes Verhalten
  • Depression
  • Stress
 Wie kann geholfen werden?
Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen unterscheidet sich zu der mit Erwachsenen im Miteinander. In Form von Spiel, Bewegung, Zeichnen und Malen wird vieles im Tun erarbeitet.

Da Kinder und Jugendliche vor dem Gesetz noch unmündig sind, bedarf es der Mitarbeit der Eltern (bzw. der zur Obsorge berechtigten Bezugspersonen). Diese kann in Form von Elterngesprächen und familientherpeutischen Sitzungen stattfinden. Mitunter bedarf es auch der Bereitschaft der Eltern (oder der zur Obsorge berechtigten Bezugspersonen), ebenso Änderungen im Umfeld des Kindes durchzuführen und sich selbst kritisch zu hinterfragen.
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