Kassenfinanzierte Psychotherapie

Kassenfinanzierte Psychotherapie - "Therapie auf Krankenschein"

Allgemeine Informationen zur kassenfinanzierten Psychotherapie
Die psychotherapeutische Versorgung erfolgt im niedergelassenen Bereich derzeit provisorisch über die Kostenzuschussregelung und die Sachleistungsvorsorge (kassenfinanzierte Psychotherapiestunden). Die kassenfinanzierte Psychotherapie ist aber leider kontingentiert bzw. je nach Bundesland an bestimmte Zuteilungskriterien gebunden. Seit Inkrafttreten des Psychotherapiegesetzes im Jahr 1991 weigern sich die Kassen, das PatientInnen-Recht auf Psychotherapie,  und somit die Möglichkeit auf freien und kostenfreien Zugang zur Psychotherapie umzusetzen. Rund die Hälfte aller in Österreich stattfindenden Psychotherapien sind derzeit vorwiegend selbstfinanziert (Kostenzuschuss).

Derzeit kann ich Therapieplätze für Versicherte folgender Krankenkassen vergeben:
für Einzel-Psychotherapie bei:
  • Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter BVAEB
  • Krankenfürsorgeanstalt der Gemeindebediensteten KFA
  • Österreichische Gesundheitskasse außer ÖGK-Wien
für Gruppen-Psychotherapie bei:
  • Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter BVAEB
  • Krankenfürsorgeanstalt der Gemeindebediensteten KFA
  • Österreichische Gesundheitskasse 

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