Privat- und Gerichtsgutachten

Privat- und Gerichtsgutachten - Fachbereich Psychotherapie 12.01
Allgemeine Informationen zu psychotherapeutischen Gutachten
Psychotherapeutische Gutachten basieren auf psychotherapeutisch-wissenschaftlichen Grundlagen und umfassen Untersuchung und Beurteilung von psychosozial und/oder psychosomatisch bedingten Verhaltensveränderungen und Leidenszuständen. Sie können nicht nur die Behandlung von Er-krankungen, sondern auch Gesundheitsvorsorge bzw. -förderungsmaßnahmen umfassen. Das psychotherapeutische Gutachten zielt auf die Abklärung einer bestimmten Fragestellung aus psychotherapeutischer Perspektive mittels psychotherapeutischer Diagnostik und Beurteilung. Die Gutachten werden von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen erstellt. Für die Erstellung von Gerichtsgutachten ist neben einer besonderen Qualifizierung und speziellen Sachkenntnissen die Ablegung einer Prüfung für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige erforderlich. Sowohl Gerichts- als auch Privatgutachten müssen auf Basis der Neutralität, Objektivität und Unabhängigkeit sowie auf Basis einer besonderen Fachkenntnis auf dem jeweiligen Teilgebiet der Begutachtungsfrage erstellt werden.

Psychotherapeutische Gutachten können einerseits durch ein Gericht oder Behörde und andererseits durch Privatpersonen an psychotherapeutische Gerichtssachverständige in Auftrag gegeben werden. Psychotherapeutische Gerichts- und Privatgutachten dienen zur Beurteilung von Fragestellungen im Straf-, Zivil-, Arbeits- und Sozialrecht, welche im Kontext von psychotherapierelevanten Aspekten stehen und eine Grundlage für Entscheidungs-findungsprozesse darstellen.

PSYCHOTHERAPEUTISCHE GUTACHTEN IM DROGEN- UND SUCHTBEREICH 
  • Voraussetzungen und Erfolgsaussichten einer Therapie gemäß § 39 Suchtmittelgesetz (Therapie statt Strafe)
  • Abklärung, ob  Therapieeignung und -motivation als ausreichend einzustufen ist 
  •  Erhebung der möglichen Risikoparameter für die Wahrscheinlichkeit eines Therapieabbruchs 
  •  Empfehlung einer geeigneten Therapie in anerkannten Drogen- und Suchtberatungsstellen (Einrichtungen gemäß § 15 Suchtmittelgesetz)
PSYCHOTHERAPEUTISCHE GUTACHTEN IM BEREICH ARBEITSFÄHIGKEIT FÜR DAS ARBEITS- UND SOZIALGERICHT
  • Arbeitsfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit im Falle psychischer Erkrankungen. Erfolgschancen bezüglich Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit inkl. diesbezüglicher Prognostik
  • Gewährung von Zusatzpensionen bei psychischen Erkrankungen, deren Ursachen während der Dienstausübung anzunehmen sind 
  •  Burn out, Mobbing und allgemeinen Anpassungs- und Belastungsstörungen
  • Fragen im Bereich traumatischer Erfahrungen und posttraumatischer Belastungsstörungen im Zuge der Berufsausübung
  • Fragen im Bereich Indikation zur Psychotherapie bzw.  Psychotherapiefähigkeit  
  • Evaluierung des Erfolges der bisher durchgeführten Psychotherapie (Behandlungsmotivation)
 PSYCHOTHERAPEUTISCHE GUTACHTEN IM PFLEGSCHAFTSVERFAHREN
  • Obsorge- und Besuchsrechtsfragestellungen 
  • Erziehungsfähigkeit der Eltern
  • Bindungsfähigkeit der Eltern an das Kind bzw. des Kindes an die Eltern,
  • sinnvolle Maßnahmen bei hochstrittigen Paaren 
  • Gefährdungsabklärung 
  • Fremdunterbringung 
PSYCHOTHERAPEUTISCHE GUTACHTEN IM STRAFRECHTLICHEN KONTEXT
  • Misshandlung 
  • Sexueller Missbrauch
  •  kontradiktorische Vernehmung


Liste der Gerichtssachverständigen
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